Was Sie noch wissen sollten

Wie sollte ein Testament aussehen? Was ist eine Patientenverfügung? Wer erbt, wenn es soweit ist? Wie kann ich angemessen kondolieren? Auf unseren Beraterseiten können Sie sich ausführlich über Themen informieren, die für uns alle von Belang sind.

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Patientenverfügung

Wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit sich nicht mehr in der Lage befinden, Ihren eigenen Willen zu äußern, dann liegt Ihr Schicksal in der Hand von Ärzten. Um dem vorzubeugen und Ihre Selbstbestimmung in einer derartigen Situation zu erhalten, ist eine Patientenverfügung empfehlenswert. Damit sind Sie für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit auf der sicheren Seite. Denn mit einer Patientenverfügung legen Sie die Bestimmung der medizinischen Maßnahmen, die in diesem Fall zu treffen sind, vorher fest. Die Patientenverfügung sollte dabei möglichst detailliert verfasst werden, um etwaige Zweifel auszuschalten. Beraten Sie sich am Besten auch mit Ihren Angehörigen über diese Entscheidung, damit diese eingeweiht sind. Und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch gefunden wird.

Darüber hinaus können Sie über eine Vorsorgevollmacht zusätzlich eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die dafür Sorge trägt, dass Ihre Entscheidungen entsprechend umgesetzt werden.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Trauerredner

 

Trauerredner

Testament verfassen

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es keinen Zweifel: Diese hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eindeutig festgelegt. Für den Fall, dass der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat, haben als Erste die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe. Das sind die eigenen Kinder und Kindeskinder, wobei nicht eheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt sind. In zweiter Linie stehen dann Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Großeltern, Onkel/Tanten sowie Cousins/Cousinen sind Erben dritter Ordnung. Für Ehepartner gelten Sonderrechte. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben.

Sollten Sie allerdings den Wunsch haben, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu verteilen, ist auf jeden Fall das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag erforderlich.

Ein Testament muss handgeschrieben sein und außerdem mit Namen, Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Stellen Sie sicher, dass immer nur eine Version des Testaments existiert, um Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich, das Testament bei einem Notar aufsetzen zu lassen, allerdings ist das mit Gebühren verbunden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:

www.bmjv.de

Bitte beachten:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

 

Wie Sie Kindern den Tod erklären

Kinder trauern anders als Erwachsene. Sie erleben zwar auch, dass Oma oder Opa nicht mehr da sind, aber sie können den Verlust schwerer greifen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein Geschwister oder ein Elternteil verstorben ist. Kinder benötigen daher besonderen Trost und viel Aufmerksamkeit. Nehmen Sie die Kleinen an die Hand und begleiten Sie sie behutsam durch diese schwere Zeit. Verzichten Sie dabei lieber auf die Vermittlung falscher Vorstellungen über den Tod, sondern bleiben Sie besser bei der Wahrheit. Dass es ein Leben nach dem Tod gibt, sollte man ihnen jedoch schon vermitteln. Damit demonstrieren Sie einerseits, dass Sie die Sprösslinge ernst nehmen, andererseits vermeiden Sie das Auslösen von Unsicherheiten und Ängsten, die den Kindern unter Umständen arg zusetzen können.

Empfehlenswert ist auch, die jungen Menschen in die Trauerarbeit einzubinden. Erklären Sie die Bedeutung und den Ablauf einer Trauerfeier und fordern Sie die Kleinen auf, auch etwas zur Gestaltung des Abschieds beizutragen. Das kann ein gemaltes Bild oder eine Bastelarbeit als Grabbeilage sein. Oder lassen Sie die Kinder den Sarg oder die Urne bemalen. Damit geben Sie den Sprösslingen die Möglichkeit zur aktiven Trauerbewältigung.

 

Kindern den Tod erklären

 

Kindern den Tod erklären

Lesetipps zum Thema:

  • Ich pass von oben auf dich auf: Eine Geschichte vom Fortgehen und Dableiben von Martina Schütze
  • Briefe, die zum Himmel fliegen: Trauerhilfe für Kinder von Marielle Seitz
  • Wie Kinder trauern: Ein Buch zum Verstehen und Begleiten von Florian Rauch, Nicole Rinder, Tina Kern
  • Trauerarbeit mit Jugendlichen: Junge Menschen begleiten bei Abschied, Verlust und Tod von Beate Alefeld-Gerges und Stephan Sigg
  • Die Regenbogenbrücke: Ein kleiner Hase in Trauer von Celina del Amo und Heinz Grundel
  • Opas Reise zu den Sternen: Ein Kinderbuch zu Tod und Trauer von Anja Kleffer und Katja Pagel

 

Angemessen kondolieren

Angemessen kondolieren

Kondolenz ist eine wichtige Geste der Anteilnahme, die in der Regel von den Betroffenen dankbar angenommen wird. Außerdem signalisieren Sie damit auf unverbindliche Weise Gesprächsbereitschaft. Auch wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich äußern sollen, trauen Sie sich auf jeden Fall. Es ist immer besser sich mitzuteilen, als gar nichts zu sagen. Dabei sollten Sie jedoch das Verhältnis berücksichtigen, dass Sie zu der verstorbenen Person hatten, und die Wahl Ihrer Worte daran anpassen.

Natürlich ist es am besten, wenn Sie von Angesicht zu Angesicht kondolieren. Sollten Sie dazu allerdings nicht in der Lage sein, können Sie auch auf postalischem Wege Ihr Beileid bekunden. So spenden Sie den Angehörigen Trost und zeigen Ihre persönliche Anteilnahme.

Hier finden Sie einige Formulierungen, die Ihnen helfen können, Ihre Anteilnahme auf angemessene Weise zu äußern:

Die persönliche Anrede

  • Liebe Carola/Lieber Bernd,
  • Sehr geehrte Frau Seegers,
  • Sehr geehrter Herr Reese

Der Einstieg

An Freunde und Bekannte

  • Ich kann/Wir können immer noch nicht fassen, dass Deine Schwester uns für immer verlassen hat.
  • Wir sind sehr traurig, dass Martine nicht mehr unter uns ist.
  • Mit großer Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.

An Vorgesetzte und Kollegen

  • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Frau Mutter erfahren.
  • Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus.

Wertschätzung der/des Verstorbenen

Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, zögern Sie nicht, Eigenschaften oder Erlebnisse zu benennen, die Sie besonders geschätzt haben und die Sie in guter Erinnerung behalten werden.

  • Sie war wie eine Schwester für mich, ich werde sie nicht vergessen.
  • Wir mochten ihn sehr gerne. Die Lücke, die er hinterlässt, wird kaum zu schließen sein.

Bei einem Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten sollten Sie etwas förmlicher herangehen:

  • In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine fachliche Kompetenz und vor allem seine faire, herzliche Art geschätzt.
  • Wir können nur schwer ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
  • Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.

Der Schlussgruß

Überlegen Sie, was Sie den Hinterbliebenen in dieser Stunde wünschen. Formulieren Sie es persönlich. Auch ein Hilfsangebot passt sehr gut an den Schluss.

  • Sei umarmt
  • Mit stillem Gruß
  • In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl
  • In Gedanken bei Euch.

Stehen Sie den Trauernden nicht ganz so nahe, empfiehlt es sich, das Ende mit etwas mehr Distanz zu formulieren:

  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
  • Ich wünsche Ihnen die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.

Informationen zur Organspende

Organspende kann Leben retten, das ist unbestritten. Dennoch tun sich viele Menschen mit der Entscheidung für oder gegen eine Organspende schwer. Die Bereitschaft zu Organspenden hat in den vergangenen Jahren immer stärker nachgelassen, obwohl Tausende Empfänger auf Wartelisten für Organe oder Gewebe stehen. Deshalb hat der Gesetzgeber inzwischen eine Regelung auf den Weg gebracht, die in Zukunft eine aktive Beschäftigung mit dem Thema notwendig machen wird.

Nichtsdestotrotz ist die Organspende ein zwischen Naturwissenschaftlern und Ethik-Kommissionen schwer umstrittenes Thema. Pro und Contra sind nicht eindeutig und verlässlich. Gerade deswegen sollte sich jeder über dieses Thema informieren, es mit seinen Angehörigen diskutieren und selbst entscheiden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter

www.organspende-info.de

www.bmg.de

www.bundesaerztekammer.de

Außerdem sind Organspendeausweise auch kostenlos in Apotheken und Arztpraxen erhältlich.

 

 

Trauerredner
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